Entwurf zur Ansicht. Er wird noch rechtlich geprüft, Änderungen sind vorbehalten und er ist nicht verbindlich. Verbindlich ist nur der unterschriebene Vertrag. Die Fassung zur Unterschrift bekommst du mit dem Angebot. Felder in eckigen Klammern füllen wir pro Verein aus.
Nutzungs- und Dienstleistungsvertrag treffer.club
zwischen
seventyfive media, Inhaber Mark Böhm, Lissabonner Str. 5, 97084 Würzburg, E-Mail info@seventyfivemedia.com (nachfolgend „Anbieter“)
und
[Name des Vereins] e. V., [Anschrift], eingetragen im Vereinsregister [Amtsgericht, Nummer], vertreten durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB, [Name, Funktion] (nachfolgend „Verein“)
§ 1 Gegenstand
1. Der Anbieter stellt dem Verein für die Vertragsdauer die Vereins-App treffer.club als eigene Installation mit eigener Datenbank auf Servern des Anbieters zur Nutzung über das Internet bereit (Software als Dienst).
2. Die App umfasst die zum Vertragsschluss auf trefferclub.de beschriebenen Funktionen (derzeit unter anderem Feed und Gruppen, Chat, Dokumente, Termine mit Zu- und Absagen und Standsperren, Umfragen, Aufsichtsplan, Schießbuch mit Bestätigung durch die Aufsicht, Börse, Rollen und Rechte). Ein Anspruch auf bestimmte weitere oder künftige Funktionen besteht nicht. Der Anbieter darf die App weiterentwickeln, solange der vereinbarte Gesamtzuschnitt erhalten bleibt.
3. Im Vertragspreis enthalten ist Webspace für die Vereinshomepage auf Servern des Anbieters nach Maßgabe von Anlage 1 (Leistungsbeschreibung), einschließlich der Anbindung der Domain des Vereins. Hat der Verein keine Domain, vermittelt der Anbieter eine auf den Namen des Vereins und gibt die Kosten zum Selbstkostenpreis weiter.
4. Einzelleistungen, die über Anlage 1 hinausgehen (zum Beispiel Gestaltung der Vereinshomepage, individuelle Anpassungen der App), werden gesondert beauftragt .
§ 2 Einrichtung
1. Der Anbieter richtet den Verein einmalig ein: Einrichtung der Installation auf den Servern des Anbieters, Verlinkung zwischen Vereinshomepage und Vereins-App, Import der vom Verein gelieferten Mitgliederdaten, erste Zuteilung von Rollen und Ämtern nach Angaben des Vereins sowie alle weiteren Schritte, die für den Betrieb der App nötig sind (Anlage 1).
2. Der Verein liefert die dafür nötigen Angaben und Daten rechtzeitig, vollständig und in einem lesbaren Format (zum Beispiel Tabelle).
3. Für die Einrichtung gilt eine Einmalvergütung nach § 4.
4. Die App gilt als bereitgestellt, sobald der Anbieter dem Verein den Zugang für die Vorstandschaft mitteilt. Der Verein prüft die Einrichtung innerhalb von 14 Tagen und meldet offensichtliche Mängel in Textform.
§ 3 Pflichten des Anbieters
1. Verfügbarkeit: Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der App von 99 % im Jahresmittel. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster (möglichst außerhalb von Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr), Störungen außerhalb seines Einflussbereichs (zum Beispiel Ausfall von Internetanbindungen, Ausfall von Diensten Dritter wie Hosting-Anbieter oder Push-Diensten) und höhere Gewalt.
2. Support: Anfragen per E-Mail an info@seventyfivemedia.com werden werktags von Montag bis Freitag, 10 bis 17 Uhr, bearbeitet und in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet. Bei Störungen, die die Nutzung der App insgesamt verhindern, meldet sich der Anbieter während der Supportzeiten in der Regel innerhalb von vier Stunden. Ein Anspruch auf Telefonsupport oder Vor-Ort-Termine besteht nicht.
3. Pflege: Der Anbieter hält die App sicherheitstechnisch auf dem Stand der Technik, spielt Fehlerbehebungen ein und passt die App an geänderte Anforderungen der eingesetzten Technik an.
4. Datensicherung: Der Anbieter sichert die Daten des Vereins täglich und bewahrt die Sicherungen 14 Tage auf. Näheres zu den Maßnahmen regelt die Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Verein kann seine Daten jederzeit selbst in der App exportieren.
5. Subunternehmer: Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen (zum Beispiel Hosting-Anbieter), soweit der Auftragsverarbeitungsvertrag das zulässt.
§ 4 Vergütung
1. Der Verein zahlt dem Anbieter
a) eine einmalige Einrichtungsgebühr von 99,00 €,
b) ein monatliches Entgelt nach der Mitgliederzahl des Vereins:
- bis 100 Mitglieder: 29,00 €,
- 101 bis 250 Mitglieder: 39,00 €,
- über 250 Mitglieder: 49,00 €. Bei Jahreszahlung im Voraus gilt „Zahle 11, erhalte 12“: Der Verein zahlt für zwölf Monate elf Monatsbeträge (bis 100 Mitglieder 319,00 €, 101 bis 250 Mitglieder 429,00 €, über 250 Mitglieder 539,00 € je Vertragsjahr).
2. Mitgliederzahl: Maßgeblich ist die Zahl der aktiven Mitgliedskonten in der App an einem Stichtag, vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Vertragsjahres. Unbestätigte Anmeldungen zählen nicht. Die danach ermittelte Stufe gilt für das gesamte Vertragsjahr; Veränderungen der Mitgliederzahl im laufenden Vertragsjahr ändern den Preis erst für das nächste Vertragsjahr. Der Anbieter teilt die maßgebliche Zahl und Stufe dem Verein vor Beginn des Vertragsjahres in Textform mit.
3. Umsatzsteuer: Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Die Preise enthalten deshalb keine Umsatzsteuer, ein Ausweis erfolgt nicht. Wird der Anbieter umsatzsteuerpflichtig, teilt er das dem Verein in Textform mit. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vereinbarten Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Verein kann in diesem Fall mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen.
4. Fälligkeit: Einmalige Beträge (Einrichtungsgebühr und Vergütung für Einzelaufträge) sind mit Rechnungsstellung sofort fällig. Das laufende Entgelt zahlt der Verein nach seiner Wahl monatlich im Voraus (fällig zum ersten Werktag des Monats) oder jährlich im Voraus nach Absatz 1 (fällig zu Beginn des Vertragsjahres). Die Wahl gilt für das Vertragsjahr und kann zum nächsten Vertragsjahr geändert werden. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
5. Verzug: Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen den Zugang vorübergehend sperren. Die Daten bleiben erhalten und der Zugang wird nach Zahlung wieder freigegeben.
6. Preisänderung: Der Anbieter darf die Preise für die Zukunft ändern, höchstens einmal im Jahr und mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform. Der Verein darf in diesem Fall mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung nach § 2 Absatz 4 und läuft zwölf Monate. Er verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Nach Vertragsende gilt:
a) Der Verein kann seine Daten in der App bis zum Vertragsende selbst exportieren. Auf Wunsch erstellt der Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export (Tabellen und PDF) kostenlos.
b) Der Anbieter löscht die Installation und alle Daten des Vereins spätestens 30 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht (zum Beispiel für Rechnungen und Buchungsbelege des Anbieters). Sicherungen werden innerhalb von weiteren 14 Tagen im Rahmen der regulären Rotation gelöscht.
4. Vertragsende im Sinne dieses Paragraphen ist das Ende der Laufzeit nach Absatz 1 oder die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
§ 6 Pflichten des Vereins
1. Der Verein ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung für die Daten seiner Mitglieder in der App. Er sorgt dafür, dass die Verarbeitung rechtmäßig ist (zum Beispiel Rechtsgrundlage, Information der Mitglieder, Einwilligungen, bei Personen unter 16 Jahren die Einwilligung der Eltern). Die Datenverarbeitung im Auftrag regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2).
2. Der Verein vergibt Rollen und Rechte verantwortungsvoll, hält Zugangsdaten geheim und ist für Handlungen seiner Nutzer verantwortlich. Er benennt dem Anbieter eine Ansprechperson und meldet Änderungen unverzüglich.
3. Der Verein darf die App nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte einstellen. Er hält die Regeln des Jugendschutzes der App ein und ist für Inhalte und Nachrichten seiner Mitglieder selbst verantwortlich.
4. Schießbuch und Waffenrecht: Die App führt Schießbucheinträge, Bestätigungen und Nachweise. Der Verein ist dafür verantwortlich, welche Nachweise sein Verband, die zuständige Behörde und das Waffenrecht verlangen und anerkennen. Der Anbieter sichert nicht zu, dass ein Nachweis aus der App rechtlich anerkannt wird. Fragen zum Waffenrecht beantwortet der Anbieter nicht.
5. Der Verein liefert Texte, Logos und Bilder für die App und die Vereinshomepage und stellt sicher, dass er die nötigen Rechte daran hat (Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte). Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten beruhen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
6. Der Verein ist für das Impressum und die Datenschutzerklärung seiner Vereinshomepage und seiner App-Installation selbst verantwortlich. Der Anbieter stellt dafür Textvorlagen zur Verfügung, die er nicht rechtlich prüft.
§ 7 Nutzungsrechte
Der Verein erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die App für seine Vereinszwecke zu nutzen. Der Quellcode und alle Schutzrechte an der App und den Marken bleiben beim Anbieter. Die Inhalte des Vereins bleiben im Eigentum des Vereins; er räumt dem Anbieter das Recht ein, sie zum Zweck des Betriebs zu speichern und anzuzeigen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
1. Der Anbieter beseitigt Mängel der App in angemessener Frist, sobald sie in Textform gemeldet sind. Der Anbieter verantwortet die Technik und die Funktion der App und des Webspace. Für Inhalte, den Datenschutz des Vereins als Verantwortlichen, die Vergabe von Rechten sowie alles, was der Anbieter nicht beeinflussen kann, ist der Verein verantwortlich (§ 6).
2. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, auf deren Erfüllung der Verein vertrauen darf) haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung durch den Verein zur Wiederherstellung angefallen wäre. Der Verein exportiert wichtige Daten (insbesondere Schießbuchnachweise) in angemessenen Abständen selbst.
5. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Absatz 1 BGB) ist ausgeschlossen.
6. Die Haftung nach Datenschutzrecht (Artikel 82 DSGVO) richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 9 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Vereins ausschließlich im Auftrag. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2), der Teil dieses Vertrags ist.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag. Das gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
2. Der Anbieter darf diesen Vertrag und die Anlagen ändern, wenn das aus rechtlichen oder technischen Gründen nötig ist und den Verein nicht unangemessen benachteiligt. Er kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Verein nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie. Auf die Folgen weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Dem Verein steht ein Sonderkündigungsrecht zu.
3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Würzburg.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Ort, Datum: ____________________
Für den Anbieter: ____________________ (Mark Böhm)
Für den Verein: ____________________ ([Name, Funktion])
Anlagen:
1. Leistungsbeschreibung (Entwurf unten)
2. Auftragsverarbeitungsvertrag (Entwurf: avv-entwurf.html)
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Paket: [bis 100 / 101 bis 250 / über 250 Mitglieder]
App (treffer.club):
- eigene Installation mit eigener Datenbank, erreichbar unter einer Adresse von treffer.club oder unter der Domain des Vereins
- Funktionen nach § 1 Absatz 2
- Pflege, Sicherheitsupdates, Datensicherung nach § 3
- Anmeldung der Mitglieder per Einladungslink; optional Beitritt per QR-Code mit Bestätigung durch den Vorstand
Vereinshomepage (Webspace, im Paket enthalten):
- Webspace auf Servern des Anbieters für eine Vereinshomepage
- Anbindung der Domain des Vereins. Hat der Verein keine, vermittelt der Anbieter eine, registriert auf den Verein; die Domainkosten gibt er zum Selbstkostenpreis weiter
- Bonus: einfache Startseite als Vorlage; die Inhalte liefert der Verein
- Die Gestaltung der Homepage ist nicht enthalten und wird bei Bedarf gesondert beauftragt (Muster 03).
Einrichtung (einmalig, 99,00 €):
- Einrichtung des Vereins auf den Servern des Anbieters
- Verlinkung zwischen Vereinshomepage und Vereins-App
- Import der Mitglieder aus einer vom Verein gelieferten Tabelle
- erste Zuteilung von Rollen und Ämtern nach Angaben des Vereins
- Einweisung der Vorstandschaft (bis zu einer Stunde per Videogespräch)
- alle weiteren Schritte, die für den Betrieb der App nötig sind
Nicht enthalten: Beratung zum Waffenrecht und zum Datenschutz des Vereins, Schulungen über die Einweisung hinaus, individuelle Anpassungen, Gestaltung der Homepage, Datenübernahme aus anderen Systemen als einer Tabelle, Hardware am Stand.
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